Klasse M
Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Eingeschlossen sind die Klassen keine
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen bei
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
ein Lichtbild - Sehtestbescheinigung - Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen Kurs oder Erste Hilfe Kurs
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
ein Lichtbild - Sehtestbescheinigung
Folgende Klassen bilden wir aus
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