Klasse B
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Eingeschlossen sind die Klassen M, S, L
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen bei
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
ein Lichtbild - Sehtestbescheinigung - Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen Kurs oder Erste Hilfe Kurs
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
ein Lichtbild - Sehtestbescheinigung
Folgende Klassen bilden wir aus
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