Klasse Ab
Klasse A ( beschränkt ab 18 Jahre )
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem
Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Eingeschlossen sind die Klassen A1, M
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen bei
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
ein Lichtbild - Sehtestbescheinigung - Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen Kurs oder Erste Hilfe Kurs
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
ein Lichtbild - Sehtestbescheinigung
Folgende Klassen bilden wir aus
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